Die Betriebssicherheitsverordnung und die DIN EN 12502 4–5 stellt die Bedingungen für Betreiber für Anlagen von über 100°C Vorlauftemperatur auf. Dadurch wurde die überarbeitete Richtlinie VDI 2035 1–3 zur konsequenten Ergänzung für alle Niedertemperaturanlagen bis 100°C Betriebstemperatur.
Grundsätzlich würde es genügen wenn z. B. Kesselhersteller deutliche Hinweise zur Beachtung der Richtlinien zur Heizungswasseraufbereitung geben würden. Häufig werden leider vom Stand der Technik stark abweichende oder gar hauseigene Empfehlungen abgegeben. Teilweise sogar mit der Androhung von Gewährleistungsausschlüssen bei Nichtbeachtung. Die Gesamtanlage besteht aus verschiedenen Komponenten, wodurch sich durch die Vielzahl der Werkstoffe unterschiedliche Anforderungen an das Wärmemedium ergeben. Die Feinabstimmung des Wärmeträgers Wasser gleicht im Idealfall die Schwachstellen aus, bzw. minimiert die Probleme die unweigerlich entstehen können.